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Erbschaft ausschlagen

См. также в других словарях:

  • Erbschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Ausdruck Erbschaft bezeichnet im deutschen Erbrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, des Erblassers,… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbschaft — Nachlass; Hinterlassenschaft; Vermächtnis; Legat; Erbteil (schweiz.); Erbgut; Erbe * * * Erb|schaft [ ɛrpʃaft], die, , en: etwas, was jmd. erbt: eine Erbschaft antreten; zu unserem großen Erstaunen hat sie die Erbschaft ausgeschlagen. Syn.: 1 …   Universal-Lexikon

  • ausschlagen — verwerfen; von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; zurückweisen; ablehnen; zurücks …   Universal-Lexikon

  • Erbschaft — Ẹrb·schaft die; , en; das ↑Erbe1 (1) <eine Erbschaft machen, antreten, ausschlagen> || K : Erbschaftssteuer …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… …   Universal-Lexikon

  • Zugewinngemeinschaft — Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart des Güterstandes der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch, bei der bei Scheidung ein Zugewinnausgleich stattfindet (§ 1363). Inhaltsverzeichnis 1 Regelungen 2 Populäre Rechtsirrtümer zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Zugewinnausgleich — Als Zugewinngemeinschaft wird in Deutschland der gesetzliche Güterstand bezeichnet, der die Eigentumsverhältnisse während einer Ehe regelt, wenn die Eheleute oder Lebenspartner keine andere Vereinbarung getroffen haben (siehe Ehevertrag) § 1363… …   Deutsch Wikipedia

  • Decimus Iunius Brutus Albinus — (* um 81 v. Chr.; † September 43 v. Chr.) war ein römischer Politiker und Soldat. Er war ein langjähriger Offizier und enger Vertrauter Gaius Iulius Caesars, unter dem er Karriere machte. Aus nicht bekannten Gründen schloss er sich der… …   Deutsch Wikipedia

  • Testament [1] — Testament (lat., von testari, bezeugen, beurkunden), letzter Wille, bisher jede letztwillige einseitige Verfügung, in der jemand für den Fall seines Todes sich einen oder mehrere Erben ernennt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbe — Nachlass; Hinterlassenschaft; Vermächtnis; Legat; Erbteil (schweiz.); Erbgut; Erbschaft; Nachlassempfänger * * * 1Er|be [ ɛrbə], das; s: 1 …   Universal-Lexikon

  • Erbrecht (Deutschland) — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der …   Deutsch Wikipedia

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